Aktuelle Informationen
Ab 1. Mai digitale Lichtbilder
Zum 1. Mai 2025 wurde in Deutschland das digitale Lichtbild für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente eingeführt. Verfügt die Behörde bereits über ein eigenes zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem, ist das Papierbild grundsätzlich nicht mehr zu akzeptieren.
Die Stadt Jöhstadt -Einwohnermeldeamt- hat mit dem PointID-System der Bundesdruckerei ein solches Erfassungssystem und kann den Bürgern und Bürgerinnen unseres Ortes anbieten, die Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen.
Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis) das Lichtbild bei uns in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai 2025 eine Gebühr von 6,00 € zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments.
Es ist aber auch weiterhin möglich, dass von zertifizierten Fotostudios Lichtbilder ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege an uns als Pass-/Ausweisbehörde übermittelt werden. Sie erhalten dabei einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt, den Sie bitte zur Beantragung Ihres neuen Dokumentes mitbringen.
Informationen zur neuen Grundsteuer
Zum 01. Januar 2025 trat die neue Grundsteuerreform in Kraft. Deshalb haben alle Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide durch die Stadt Jöhstadt erhalten.
Um eventuell auftretende Fragen im Ansatz klären zu können, stellen wir Ihnen folgende Erläuterung zur neuen Grundsteuer bereit:
Information zur Grundsteuer 2025 (PDF-Datei)
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Glaser dienstags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Bewertung Ihres Grundstückes auf der Grundlage Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zum 01.01.2022 gegenüber dem Finanzamt beruht. Fragen zu dieser Bewertung kann Ihnen nur das Finanzamt beantworten.
Die Stadt Jöhstadt nimmt im Rahmen dieser Grundsteuerreform keine Änderungen bei den Einnahmen aus der Grundsteuer vor. Die Gesamteinnahme bleibt gegenüber 2024 gleich, wobei es allerdings zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Grundstücke auf Grund der neuen Bewertung kommen kann.
Grundsteuer B |
2024 |
2025 |
Summe der Grundsteuermessbeträge - Bescheide vom Finanzamt |
69.319 € |
58.116 € |
Festgesetzter Hebesatz durch die Stadt Jöhstadt |
420,0 % |
501,0 % |
Einnahmen aus der Grundsteuer B |
291.139 € |
291.139 € |
Grundsteuer A |
2024 |
2025 |
Summe der Grundsteuermessbeträge - Bescheide vom Finanzamt |
4.363 € |
4.614 € |
Festgesetzter Hebesatz durch die Stadt Jöhstadt |
307,5 % |
291,0 % |
Einnahmen aus der Grundsteuer A |
13.415 € |
13.415 € |
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Warnungen bei Stromausfällen, Unwettern, Unfällen usw.
Nachrichten und wichtige Hinweise aus dem Rathaus
Einladungen zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen
Preßnitztalbahn – eine Million Fahrgäste auf der Museumsbahn
Der letzte Sonnabend, der 3. Mai 2025, war ein ganz besonderer Tag in der Geschichte der Interessengemeinschaft Preßnitztalbahn e. V. In Steinbach, seit 25 Jahren Endpunkt der Museumsbahn, gab es im wahrsten Sinn des Wortes einen „großen Bahnhof.“
Um 12:05 Uhr bestiegt die Familie Müller aus Meinersdorf – das sind Diana und Thomas mit ihren Kindern Robin und Marie – an diesem Tag in Jöhstadt den Zug der Preßnitztalbahn und lösten eine Familienkarte für die Fahrt nach Steinbach und zurück. Sie ahnten da noch nicht, welch besonderen Fahrgäste sie an diesem Tag sein würden, denn mit den Vieren war die Million erreicht!
Seit Aufnahme des Museumsbahnbetriebes im Jahr 1992 nutzten damit 1.000.000 Fahrgäste die Bahn im oberen Erzgebirge!
Am Bahnhof in Steinbach überraschten Mario Böhme, Vorsitzender und Jürgen Herold, Vorstand Marketing der Interessengemeinschaft Preßnitztalbahn e. V. zusammen mit dem Zugbegleitpersonal die völlig überraschte Familie Müller mit einer Urkunde, einem Blumenstrauß und dem aktuellen Buch zur Geschichte der Preßnitztalbahn sowie einem Gutschein für die Gaststätte „Forellenhof“, die sogar über einen eigenen Haltepunkt der Museumsbahn erreichbar ist. Auch durften kleine Präsente für die Kinder nicht fehlen.
Die Interessengemeinschaft Preßnitztalbahn e. v. ist sich der sehr hohen touristischen Bedeutung ihrer Museumsbahn bewusst und die Vereinsmitglieder arbeiten kontinuierlich an der Erhöhung der Attraktivität. Aktuelle Projekte sind u.a. die touristische Entwicklung und Wiederaufbau des Bahnhofes Jöhstadt und die Streckenverlängerung bis Oberschmiedeberg.
Fahrtage der Preßnitztalbahn
Gleich zwei Maler
Montag´s und Samstags kommt das Bäckerauto
Der Verkaufswagen kommt
Preßnitztalbahn – Dampf im Frühling
Für dieses Wochenende laden die Mitglieder der Interessengemeinschaft Preßnitztalbahn e. V. wieder zu ihren Dampfzugfahrten durch das frühlingshafte Preßnitz- und Schwarzwassertal ein.
Alle Züge verkehren am Sonnabend und Sonntag (10./11. Mai) im Zwei-Stundentakt. In Jöhstadt starten die Züge jeweils um 10:05 Uhr, 12:05 Uhr, 14:05 Uhr und 16:05 Uhr. Die Abfahrten in Steinbach sind um 11:00 Uhr, 13:00 Uhr, 15:00 Uhr und 17:00 Uhr. Bei passendem Wetter wird im Zug auch ein offener Wagen eingestellt.
Eine Museumsbahnfahrt lässt sich auch ideal mit einer Wanderung durch das romantische Preßnitz- und Schwarzwassertal verbinden.
Selbstverständlich kommt auch das leibliche Wohl nicht zu kurz. Besucher werden in der Gaststätte „Forellenhof“ ebenso bestens versorgt wie in der Raststätte „Am Wildbach“ sowie durch die Imbissstände an den Bahnhöfen in Steinbach und Jöhstadt. In die Züge der Preßnitztalbahn ist ein bewirtschafteter Buffetwagen eingestellt, in dem Fahrgäste neben kleinen Leckereien auch heiße und kalte Getränke wie ein frisch gezapftes Bier genießen können.
Weiterführende Auskünfte zum Fahrbetrieb und viele zusätzliche Informationen erhalten Sie von Montag bis Freitag tagsüber telefonisch unter 03 73 43 / 80 80 37, per Email an verein@pressnitztalbahn.de oder ganz aktuell im Internet unter www.pressnitztalbahn.de
Erster Grumbacher Hundetag
Flohmarkt im Erbgericht Grumbach
Flohmarkt am Hammerwerk in Schmalzgrube
Friedenstreck Brück - Berlin - Jerusalem macht halt in Jöhstadt
Verein zur Entwicklung der Region Annabergerland e.V.
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeister Torsten Heß
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit:
Polizeistandort Oberwiesenthal
Bahnhofstraße 5
09484 Oberwiesenthal
Telefon: 037348 9699-11
Telefax: 037348 9699-18
Betreuungsbereich: Jöhstadt und Königswalde
Sprechzeiten: donnerstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Oberwiesenthal
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26415.htm
Führerschein-Umtausch im Erzgebirgskreis
Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen - wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Bis zum 19. Januar 2024 müssen alle alten Führerscheine (graue, rosa oder DDR-Papier-Führerscheine) umgetauscht sein, deren Inhaber in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden. Auf Grund der Corona-Pandemie kann der Umtausch auch weiterhin noch erfolgen.
Durchgeführt wird der Umtausch beim Landratsamt des Erzgebirgskreises.
Landratsamt Erzgebirgskreis
SG Fahrerlaubnisbehörde
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Hotline: +49 3733 831 5320
Das Antragsformular für die jeweiligen Geburtsjahrgänge können Sie hier herunterladen:
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1953 – 1958
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1959 – 1964
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1965 – 1970
Benötigte Unterlagen für den Führerschein-Umtausch
1 aktuelles biometrisches Passfoto
Kopie des alten Führerscheines und des gültigen Personaldokumentes
sofern Zuhause aufbewahrt: graue VK 30 des ursprünglichen Fahrerlaubnisantrages (Postkartengröße; wurde bis Ende Mai 1982 ausgehändigt)
ausgefülltes Antragsformular + Kontrollblatt mit auf den Kartenführerschein zu übertragender Unterschrift
Wurde der Führerschein nicht durch den Erzgebirgskreis (oder die Altlandkreise ASZ; ANA; MEK; STL) ausgestellt wird eine Karteikartenabschrift (KKA) der ausstellenden Behörde benötigt.
Hinweise zur Fäkalien-Entsorgung
ACHTUNG:
Die Anmeldung zur Fäkalienabfuhr in den Ortsteilen und im Stadtgebiet erfolgt über den
Abwasserzweckverband „Oberes Zschopau- und Sehmatal“
Ansprechpartnerin:
Frau Schreiter
Tel: 03733-500221