Aktuelle Informationen
Informationen zur neuen Grundsteuer
Zum 01. Januar 2025 trat die neue Grundsteuerreform in Kraft. Deshalb haben alle Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide durch die Stadt Jöhstadt erhalten.
Um eventuell auftretende Fragen im Ansatz klären zu können, stellen wir Ihnen folgende Erläuterung zur neuen Grundsteuer bereit:
Information zur Grundsteuer 2025 (PDF-Datei)
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Glaser dienstags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Bewertung Ihres Grundstückes auf der Grundlage Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zum 01.01.2022 gegenüber dem Finanzamt beruht. Fragen zu dieser Bewertung kann Ihnen nur das Finanzamt beantworten.
Die Stadt Jöhstadt nimmt im Rahmen dieser Grundsteuerreform keine Änderungen bei den Einnahmen aus der Grundsteuer vor. Die Gesamteinnahme bleibt gegenüber 2024 gleich, wobei es allerdings zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Grundstücke auf Grund der neuen Bewertung kommen kann.
Grundsteuer B |
2024 |
2025 |
Summe der Grundsteuermessbeträge - Bescheide vom Finanzamt |
69.319 € |
58.116 € |
Festgesetzter Hebesatz durch die Stadt Jöhstadt |
420,0 % |
501,0 % |
Einnahmen aus der Grundsteuer B |
291.139 € |
291.139 € |
Grundsteuer A |
2024 |
2025 |
Summe der Grundsteuermessbeträge - Bescheide vom Finanzamt |
4.363 € |
4.614 € |
Festgesetzter Hebesatz durch die Stadt Jöhstadt |
307,5 % |
291,0 % |
Einnahmen aus der Grundsteuer A |
13.415 € |
13.415 € |
Stadt Jöhstadt jetzt auch bei Munipolis
Warum Sie sich bei Munipolis anmelden sollten?
Warnungen bei Stromausfällen, Unwettern, Unfällen usw.
Nachrichten und wichtige Hinweise aus dem Rathaus
Einladungen zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen
Gleich zwei Maler
Zu Ostern täglich mit zwei Dampfzügen unterwegs
Die Vereinsmitglieder der Interessengemeinschaft Preßnitztalbahn e.V. laden ganz herzlich alle großen und kleinen Fahrgäste zum Osterdampf vom 18. bis 21. April 2025 ein.
An allen vier Tagen werden zur Freude sicherlich nicht nur der Dampflokfreunde seit Jahren erstmals wieder alle vier in Jöhstadt beheimateten Dampflokomotiven der sächsischen Gattung IV K vor den Zügen eingesetzt. Die Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen nahmen die älteste von Ihnen – 99 1542-2 –schon 1899 in Betrieb. Sie ist jetzt nach umfangreicher Aufarbeitung wieder vor den Zügen der Museumsbahn zu erleben.
Von Karfreitag bis Ostermontag verkehren die Züge im Ein-Stunden-Takt durch das romantische und frühlingshafte Preßnitz- und Schwarzwassertal. Abfahrt in Jöhstadt ist stündlich von 9.05 Uhr bis 17:05 Uhr, die Rückfahrt ab Steinbach startet jeweils zur vollen Stunde von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Eine Museumsbahnfahrt lässt sich auch ideal mit einer Wanderung entlang der Gleise verbinden.
Natürlich wird der Osterhase im Zug anzutreffen sein und hat bestimmt eine kleine Überraschung für die jüngsten Fahrgäste dabei.
Erstmals in diesem Jahr verkehrt auch wieder der historische Kraftomnibus der „Ausflugslinie Preßnitztalbahn“. Er ist ebenfalls an allen vier Tagen unterwegs und bietet zwischen dem Bahnhof Steinbach und dem Bahnhof Wolkenstein Anschluss zu Zügen der DB Erzgebirgsbahn. Entlang dem Preßnitztal werden Haltestellen in Großrückerswalde und Niederschmiedeberg bedient.
Bei so viel Abwechslung auf Straße und Schiene kommt auch das leibliche Wohl nicht zu kurz. Besucher werden in der Gaststätte „Forellenhof“ ebenso bestens versorgt wie in der Raststätte „Am Wildbach“ sowie durch die Imbissstände an den Bahnhöfen in Steinbach und Jöhstadt. Im Buffetwagen der Preßnitztalbahn können die Gäste kleine Leckereien ebenso genießen wie heiße und kalte Getränke, so auch ein frisch gezapftes Bier vom Fass.
Am Ostersonntag, den 20. April, wird es wieder die beliebte Osterwanderung geben. Diese führt von Jöhstadt über die östlichen Höhen des Preßnitztales nach Steinbach. Die Rückfahrt erfolgt mit der Museumsbahn. Wer daran Interesse hat, kann sich noch bis Donnerstag, den 17. April, telefonisch in der Geschäftsstelle oder unmittelbar vor Beginn der Wanderung um 10 Uhr vor Ort anmelden.
Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag hat auch die Besucherkaue am Andreas-Gegentrum-Stolln geöffnet. Die An- und Abfahrt kann ganz bequem zum dortigen Haltepunkt mit der Preßnitztalbahn erfolgen.
Weiterführende Auskünfte zum Fahrbetrieb und viele zusätzliche Informationen erhalten Sie von Montag bis Freitag tagsüber telefonisch unter 03 73 43 / 80 80 37, per Email an verein@pressnitztalbahn.de oder ganz aktuell im Internet unter www.pressnitztalbahn.de
Fahrtage der Preßnitztalbahn
Wandererlebnis pur
Montag´s und Samstags kommt das Bäckerauto
Der Verkaufswagen kommt
Flott gemacht für die nächste Wander- und Radsaison
Sesschen bis zum get no!
Maibaum stellen in Steinbach
Maibaum stellen in Grumbach
Maifeuer in Jöhstadt
Flohmarkt im Erbgericht Grumbach
Flohmarkt am Hammerwerk in Schmalzgrube
Müllsammelaktion in Grumbach
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeister Torsten Heß
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit:
Polizeistandort Oberwiesenthal
Bahnhofstraße 5
09484 Oberwiesenthal
Telefon: 037348 9699-11
Telefax: 037348 9699-18
Betreuungsbereich: Jöhstadt und Königswalde
Sprechzeiten: donnerstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Oberwiesenthal
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26415.htm
Führerschein-Umtausch im Erzgebirgskreis
Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen - wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Bis zum 19. Januar 2024 müssen alle alten Führerscheine (graue, rosa oder DDR-Papier-Führerscheine) umgetauscht sein, deren Inhaber in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden. Auf Grund der Corona-Pandemie kann der Umtausch auch weiterhin noch erfolgen.
Durchgeführt wird der Umtausch beim Landratsamt des Erzgebirgskreises.
Landratsamt Erzgebirgskreis
SG Fahrerlaubnisbehörde
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Hotline: +49 3733 831 5320
Das Antragsformular für die jeweiligen Geburtsjahrgänge können Sie hier herunterladen:
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1953 – 1958
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1959 – 1964
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1965 – 1970
Benötigte Unterlagen für den Führerschein-Umtausch
1 aktuelles biometrisches Passfoto
Kopie des alten Führerscheines und des gültigen Personaldokumentes
sofern Zuhause aufbewahrt: graue VK 30 des ursprünglichen Fahrerlaubnisantrages (Postkartengröße; wurde bis Ende Mai 1982 ausgehändigt)
ausgefülltes Antragsformular + Kontrollblatt mit auf den Kartenführerschein zu übertragender Unterschrift
Wurde der Führerschein nicht durch den Erzgebirgskreis (oder die Altlandkreise ASZ; ANA; MEK; STL) ausgestellt wird eine Karteikartenabschrift (KKA) der ausstellenden Behörde benötigt.
Hinweise zur Fäkalien-Entsorgung
ACHTUNG:
Die Anmeldung zur Fäkalienabfuhr in den Ortsteilen und im Stadtgebiet erfolgt über den
Abwasserzweckverband „Oberes Zschopau- und Sehmatal“
Ansprechpartnerin:
Frau Schreiter
Tel: 03733-500221