Finanzen
Informationen zur neuen Grundsteuer
Zum 01. Januar 2025 trat die neue Grundsteuerreform in Kraft. Deshalb haben alle Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide durch die Stadt Jöhstadt erhalten.
Um eventuell auftretende Fragen im Ansatz klären zu können, stellen wir Ihnen folgende Erläuterung zur neuen Grundsteuer bereit:
Information zur Grundsteuer 2025 (PDF-Datei)
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Glaser dienstags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Bewertung Ihres Grundstückes auf der Grundlage Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zum 01.01.2022 gegenüber dem Finanzamt beruht. Fragen zu dieser Bewertung kann Ihnen nur das Finanzamt beantworten.
Die Stadt Jöhstadt nimmt im Rahmen dieser Grundsteuerreform keine Änderungen bei den Einnahmen aus der Grundsteuer vor. Die Gesamteinnahme bleibt gegenüber 2024 gleich, wobei es allerdings zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Grundstücke auf Grund der neuen Bewertung kommen kann.
Grundsteuer B |
2024 |
2025 |
Summe der Grundsteuermessbeträge - Bescheide vom Finanzamt |
69.319 € |
58.116 € |
Festgesetzter Hebesatz durch die Stadt Jöhstadt |
420,0 % |
501,0 % |
Einnahmen aus der Grundsteuer B |
291.139 € |
291.139 € |
Grundsteuer A |
2024 |
2025 |
Summe der Grundsteuermessbeträge - Bescheide vom Finanzamt |
4.363 € |
4.614 € |
Festgesetzter Hebesatz durch die Stadt Jöhstadt |
307,5 % |
291,0 % |
Einnahmen aus der Grundsteuer A |
13.415 € |
13.415 € |
Jahresabschlüsse der Stadt Jöhstadt
Nachfolgend stellt die Stadt Jöhstadt die Prüfberichte zu den festgestellten Jahresabschlüssen, die durch den Stadtrat festgestellt wurden, zur Verfügung: