Bürgermeisterwahl 2020
Ergebnis der Bürgermeisterwahl in Jöhstadt
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung das endgültige Ergebnis der Wahl zum Bürgermeister der Stadt in seiner Sitzung am Montag, dem 28. September 2020, festgestellt.
Herr André Zinn wurde mit 978 Stimmen zum neuen Bürgermeister gewählt.
Gesamt |
Prozent | |
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Wahlberechtigte | 2.194 | |
Wähler | 1.639 | 74,70 |
Gültige Stimmen | 1.623 | 99,02 |
Ungültige Stimmen | 16 | 0,98 |
Oettel, Olaf | 495 | 30,50 |
Zinn, Frank André | 978 | 60,26 |
Neumann, Jens Werner | 150 | 9,24 |
Wahlbezirk 001 - Jöhstadt
Gesamt | |
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Wahlberechtigte | 859 |
Wähler | 441 |
Gültige Stimmen | 434 |
Ungültige Stimmen | 7 |
Oettel, Olaf | 137 |
Zinn, Frank André | 253 |
Neumann, Jens Werner | 44 |
Wahlbezirk 002 - Grumbach
Gesamt | |
---|---|
Wahlberechtigte | 555 |
Wähler | 337 |
Gültige Stimmen | 335 |
Ungültige Stimmen | 2 |
Oettel, Olaf | 67 |
Zinn, Frank André | 236 |
Neumann, Jens Werner | 32 |
Wahlbezirk 003 - Schmalzgrube
Gesamt | |
---|---|
Wahlberechtigte | 150 |
Wähler | 83 |
Gültige Stimmen | 82 |
Ungültige Stimmen | 1 |
Oettel, Olaf | 43 |
Zinn, Frank André | 35 |
Neumann, Jens Werner | 4 |
Wahlbezirk 004 - Steinbach
Gesamt | |
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Wahlberechtigte | 630 |
Wähler | 359 |
Gültige Stimmen | 357 |
Ungültige Stimmen | 2 |
Oettel, Olaf | 125 |
Zinn, Frank André | 190 |
Neumann, Jens Werner | 42 |
Wahlbezirk 005 - Briefwahl
Gesamt | |
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Wahlberechtigte |
--- |
Wähler | 419 |
Gültige Stimmen | 415 |
Ungültige Stimmen | 4 |
Oettel, Olaf | 123 |
Zinn, Frank André | 264 |
Neumann, Jens Werner | 28 |
Zugelassene Wahlvorschläge
Nummer |
Bezeichnung des Wahlvorschlags |
Bewerber |
---|---|---|
1 |
Oettel |
Oettel, Olaf; Mildenau |
2 |
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
Zinn, Frank André; Jöhstadt OT Grumbach |
3 |
Alternative für Deutschland (AfD) |
Neumann, Jens Werner; Jöhstadt OT Neugrumbach |
Der Bürgermeister übt sein Amt hauptamtlich aus.
Gewählt wird für eine Amtsperiode von sieben Jahren.
Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber zur Einreichung der Wahlvorschläge
Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerber können Wahlvorschläge einreichen, die den jeweiligen Kandidaten für den Bürgermeister enthalten.
Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Jöhstadt. Die Stadt bildet einen Wahlkreis und besteht aus 4 Wahlbezirken.
Unterstüzungsunterschriften
Die Wahlvorschläge für den Bürgermeister müssen von 40 Wahlberechtigten unterstützt sein.
Von dieser Pflicht befreit sind die Parteien oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages im Sächsischen Landtag oder seit der letzten Wahl im Stadtrat vertreten sind.
Keiner Unterstützungsunterschriften bedarf auch ein Wahlvorschlag, der den amtierenden Amtsinhaber enthält.
Insbesondere wird auf folgende Paragrafen hingewiesen:
Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO): § 49 Wählbarkeit, Hinderungsgründe
Sächsisches Kommunalwahlgesetz (SächsKomWG): §§ 38 ff. (u. a. Einreichung von Wahlvorschlägen)
Sächsische Kommunalwahlordnung (SächsKomWO): §§ 16 bis 20 (Wahlvorschläge)
Folgende Anlagen der KomWO, können verwendet werden:
Je nach den Verhältnissen der Partei/Wählervereinigung sind weitere Erklärungen abzugeben. Es besteht keine Verpflichtung, die vorgelegten Vordrucke zu verwenden. Maßgeblich sind lediglich:
Die vollständigen Fassungen sowie die Formulare können über die Stadtverwaltung bezogen werden oder über oben genannte Links heruntergeladen werden.
Der Wahlvorschlag kann am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl bis zum Ablauf der Frist (23. Juli 2020, 18:00 Uhr) eingereicht werden.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge wurde am 25. Juni 2020 im "Jöhstädter Amtsblatt" veröffentlicht. Die Einreichung ist ab dem Tag nach der Bekanntmachung möglich.
Die Wahlvorschläge sollten rechtzeitig und möglichst durch persönliche Vorsprache im Rathaus durch einen Verantwortlichen (z. B. Vertrauensperson) bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden, damit eventuelle Mängel noch fristgemäß behoben werden können.
Folgende Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Jöhstadt wurden durchgeführt bzw. werden vorbereitet: