Aktuelle Informationen
Informationen zur neuen Grundsteuer
Zum 01. Januar 2025 trat die neue Grundsteuerreform in Kraft. Deshalb haben alle Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide durch die Stadt Jöhstadt erhalten.
Um eventuell auftretende Fragen im Ansatz klären zu können, stellen wir Ihnen folgende Erläuterung zur neuen Grundsteuer bereit:
Information zur Grundsteuer 2025 (PDF-Datei)
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Glaser dienstags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Bewertung Ihres Grundstückes auf der Grundlage Ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zum 01.01.2022 gegenüber dem Finanzamt beruht. Fragen zu dieser Bewertung kann Ihnen nur das Finanzamt beantworten.
Die Stadt Jöhstadt nimmt im Rahmen dieser Grundsteuerreform keine Änderungen bei den Einnahmen aus der Grundsteuer vor. Die Gesamteinnahme bleibt gegenüber 2024 gleich, wobei es allerdings zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Grundstücke auf Grund der neuen Bewertung kommen kann.
Grundsteuer B |
2024 |
2025 |
Summe der Grundsteuermessbeträge - Bescheide vom Finanzamt |
69.319 € |
58.116 € |
Festgesetzter Hebesatz durch die Stadt Jöhstadt |
420,0 % |
501,0 % |
Einnahmen aus der Grundsteuer B |
291.139 € |
291.139 € |
Grundsteuer A |
2024 |
2025 |
Summe der Grundsteuermessbeträge - Bescheide vom Finanzamt |
4.363 € |
4.614 € |
Festgesetzter Hebesatz durch die Stadt Jöhstadt |
307,5 % |
291,0 % |
Einnahmen aus der Grundsteuer A |
13.415 € |
13.415 € |
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Nachrichten und wichtige Hinweise aus dem Rathaus
Einladungen zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen
Abschied vom „Winterdampf“
Am kommenden Samstag und Sonntag, den 22. und 23. Februar 2025, laden die Mitglieder der Interessengemeinschaft Preßnitztalbahn e. V. zum letzten Winterdampfwochenende 2025 ein. Zum Einsatz gelangt eine Dampflokomotive der bekannten sächsischen Gattung IV K., die die gut geheizten Züge durch das romantische Preßnitz- und Schwarzwassertal befördert.
Gefahren wird im Zwei- Stundentakt. In Jöhstadt geht es um 10:05 Uhr, 12:05 Uhr, 14:05 Uhr und 16:05 Uhr los, Abfahrten in Steinbach sind um 11:00 Uhr, 13:00 Uhr, 15:00 Uhr und 17:00 Uhr.
Natürlich kommt auch das leibliche Wohl nicht zu kurz, denn im mitgeführten Buffetwagen können die Fahrgäste heiße und kalte Getränke aber auch Kuchen, frisch zubereitete Speckfettbemmen oder leckere Dampfzugplätzen genießen.
Weiterhin werden Besucher in der Gaststätte „Forellenhof“ ebenso bestens versorgt wie in der Raststätte „Am Wildbach“ sowie durch die Imbissstände an den Bahnhöfen in Steinbach und Jöhstadt.
Weiterführende Auskünfte zum Fahrbetrieb und viele zusätzliche Informationen erhalten Sie von Montag bis Freitag tagsüber telefonisch unter 03 73 43 / 80 80 37, per Email an verein@pressnitztalbahn.de oder ganz aktuell im Internet unter www.pressnitztalbahn.de
Wanderschuhe geschnürt
Ski heil, der Fichtelberg ist steil ...
Loipenplan, wobei Änderungen je nach Schneelage notwendig sind.
Heit is Fasching, heit is Ball, heit is überall Krawall
Berufliche Orientierung leicht gemacht
Wandererlebnis pur
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeister Torsten Heß
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit:
Polizeistandort Oberwiesenthal
Bahnhofstraße 5
09484 Oberwiesenthal
Telefon: 037348 9699-11
Telefax: 037348 9699-18
Betreuungsbereich: Jöhstadt und Königswalde
Sprechzeiten: donnerstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Oberwiesenthal
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26415.htm
Führerschein-Umtausch im Erzgebirgskreis
Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen - wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Bis zum 19. Januar 2024 müssen alle alten Führerscheine (graue, rosa oder DDR-Papier-Führerscheine) umgetauscht sein, deren Inhaber in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden. Auf Grund der Corona-Pandemie kann der Umtausch auch weiterhin noch erfolgen.
Durchgeführt wird der Umtausch beim Landratsamt des Erzgebirgskreises.
Landratsamt Erzgebirgskreis
SG Fahrerlaubnisbehörde
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Hotline: +49 3733 831 5320
Das Antragsformular für die jeweiligen Geburtsjahrgänge können Sie hier herunterladen:
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1953 – 1958
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1959 – 1964
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1965 – 1970
Benötigte Unterlagen für den Führerschein-Umtausch
1 aktuelles biometrisches Passfoto
Kopie des alten Führerscheines und des gültigen Personaldokumentes
sofern Zuhause aufbewahrt: graue VK 30 des ursprünglichen Fahrerlaubnisantrages (Postkartengröße; wurde bis Ende Mai 1982 ausgehändigt)
ausgefülltes Antragsformular + Kontrollblatt mit auf den Kartenführerschein zu übertragender Unterschrift
Wurde der Führerschein nicht durch den Erzgebirgskreis (oder die Altlandkreise ASZ; ANA; MEK; STL) ausgestellt wird eine Karteikartenabschrift (KKA) der ausstellenden Behörde benötigt.
Hinweise zur Fäkalien-Entsorgung
ACHTUNG:
Die Anmeldung zur Fäkalienabfuhr in den Ortsteilen und im Stadtgebiet erfolgt über den
Abwasserzweckverband „Oberes Zschopau- und Sehmatal“
Ansprechpartnerin:
Frau Schreiter
Tel: 03733-500221