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Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeister Torsten Heß
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit:
Polizeistandort Oberwiesenthal
Bahnhofstraße 5
09484 Oberwiesenthal
Telefon: 037348 9699-11
Telefax: 037348 9699-18
Betreuungsbereich: Jöhstadt und Königswalde
Sprechzeiten: donnerstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Oberwiesenthal
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26415.htm
Führerschein-Umtausch im Erzgebirgskreis
Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen - wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Bis zum 19. Januar 2024 müssen alle alten Führerscheine (graue, rosa oder DDR-Papier-Führerscheine) umgetauscht sein, deren Inhaber in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden. Auf Grund der Corona-Pandemie kann der Umtausch auch weiterhin noch erfolgen.
Durchgeführt wird der Umtausch beim Landratsamt des Erzgebirgskreises.
Landratsamt Erzgebirgskreis
SG Fahrerlaubnisbehörde
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Hotline: +49 3733 831 5320
Das Antragsformular für die jeweiligen Geburtsjahrgänge können Sie hier herunterladen:
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1953 – 1958
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1959 – 1964
Formular Führerscheintausch Geburtsjahrgänge 1965 – 1970
Benötigte Unterlagen für den Führerschein-Umtausch
1 aktuelles biometrisches Passfoto
Kopie des alten Führerscheines und des gültigen Personaldokumentes
sofern Zuhause aufbewahrt: graue VK 30 des ursprünglichen Fahrerlaubnisantrages (Postkartengröße; wurde bis Ende Mai 1982 ausgehändigt)
ausgefülltes Antragsformular + Kontrollblatt mit auf den Kartenführerschein zu übertragender Unterschrift
Wurde der Führerschein nicht durch den Erzgebirgskreis (oder die Altlandkreise ASZ; ANA; MEK; STL) ausgestellt wird eine Karteikartenabschrift (KKA) der ausstellenden Behörde benötigt.
Hinweise zur Fäkalien-Entsorgung
ACHTUNG:
Die Anmeldung zur Fäkalienabfuhr in den Ortsteilen und im Stadtgebiet erfolgt über den
Abwasserzweckverband „Oberes Zschopau- und Sehmatal“
Ansprechpartnerin:
Frau Schreiter
Tel: 03733-500221